Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht noch einmal widersprechen. Sie gelten als anerkannt durch Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Ware seitens des Käufers oder dessen Beauftragten. Abweichungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer schriftlichen Bestätigung. Wir speichern personenbezogene Daten aufgrund vorvertraglicher oder vertraglicher Beziehungen.
2. Preise und Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit und daher keine Angebote im Rechtssinne. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung des Kunden zu Stande. Die Annahme kann auch konkludent, insbesondere durch Ausführung der Bestellung, erklärt werden. Eine etwaige Ablehnung der Bestellung wird von uns unverzüglich, längstens binnen 5 Arbeitstagen seit Eingang der Bestellung, schriftlich zur Post gegeben.
Unsere Preise verstehen sich stets rein netto, also ohne Mehrwertsteuer. Es gelten unsere am Tage der Lieferung gültigen Lieferpreise, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3. Lieferung und Versand
Der Versand erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Sind Frankopreise vereinbart, so trägt der Käufer Mehrkosten für Eilgut und Expressversand. Ereignisse höherer Gewalt, wie Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel und dergleichen, entbinden uns für die Dauer solcher Zustände von der eingegangenen Lieferungsverpflichtung. Solche Ereignisse berechtigen uns auch, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadensersatz hat.
Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung ab Werk oder Auslieferungslager auf den Kunden über. Der Versand erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach bestem Ermessen, ohne Gewähr für den billigsten und schnellsten Weg.
Bei Lieferungsverzug haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Der Besteller ist zum Rücktritt wegen Lieferverzuges nur berechtigt, wenn die verspätete Lieferung für ihn ohne Interesse ist.
Die Vereinbarung von Lieferterminen oder Lieferfristen führt nicht zu Fixgeschäften im Sinne des Gesetzes, außer sie sind ausdrücklich so bezeichnet.
4. Gebinde, Paletten
Gebinde, die nicht besonders in Rechnung gestellt sind, werden nicht zurückgenommen. Für Leihverpackungen gilt eine Rückgabefrist von 30 Tagen. Sie sind frachtfrei und in einwandfreiem, wiederverwendbarem Zustand zurückzusenden. Bei Fristüberschreitung werden sie dem Käufer zum Wiederbeschaffungspreis oder zur Miete berechnet. Solche Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Paletten sind bei Lieferung im Tausch zurückzugeben. Erfolgt dieser Umtausch nicht, so sind wir berechtigt, die Selbstkosten sofort mit der erfolgten Lieferung zu berechnen. Bei Rückgabe der Paletten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt Gutschrift.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, binnen 30 Tagen seit Zugang zu bezahlen. Bei Barzahlung innerhalb 7 Tagen seit Rechnungsdatum gewähren wir 3%, innerhalb 14 Tagen 2% Skonto. Im Verzugsfalle berechnen wir ab dem 31. Tag seit Rechnungsdatum Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Überziehungskredite oder die gesetzlichen Verzugszinsen.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Geht ein vom Käufer in Zahlung gegebener Wechsel oder Scheck zu Protest, so werden sofort unsere sämtlichen gegen den Käufer vorhandenen Forderungen zahlungsfällig. Wir sind berechtigt, etwa weitere im Umlauf befindliche Wechsel oder Schecks zurückzurufen und deren sofortige Barzahlung zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn unser Kunde einen uns übergebenen Wechsel eines Dritten nicht unverzüglich nach Protesterhebung in bar bezahlt. Verzug des Schuldners berechtigt uns zum Rücktritt von noch nicht ausgeführten Bestellungen oder zum Verlangen auf Vorauskasse. Das gilt auch, wenn uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen. Aus einer anderweitigen Handhabung vorstehender Bestimmungen im Einzelfall kann der Käufer keine Ansprüche ableiten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum, und zwar auch dann, wenn sie bereits an Dritte verkauft ist. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu veräußern oder zu verarbeiten. Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung gegenüber Dritten gelten mit dem Augenblick ihres Entstehens zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer als an uns abgetreten.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt. Pfändungen durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen. Beim Verzug des Kunden sind wir berechtigt, nach vergeblicher Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, die Ware zurückzunehmen und Schadensersatz zu verlangen.
In diesem Falle schreiben wir dem Kunden unseren Verkaufpreis abzüglich der Rücknahmekosten, abzüglich der durch Beschädigungen, Veränderungen oder Gebrauch eingetretener Wertminderungen und abzüglich unseres Verdienstausfalles gut.
7. Verarbeitung
Unsere Angaben über die Zusammensetzung und Beschaffenheit unserer Erzeugnisse beruhen auf sorgfältigen Feststellungen. Sie sind aber nicht als Garantie im Sinne des Gesetzes zu verstehen.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Arbeitsbedingungen am Bau und die verschiedenen Anwendungsgebiete für unsere Erzeugnisse können wir mit unseren Verarbeitungsanleitungen nur allgemeine Richtlinien geben. Sofern spezielle Anforderungen gestellt werden, die nicht in den Verarbeitungsanleitungen aufgeführt sind, ist vor der Verarbeitung unsere auf den speziellen Fall bezogene Empfehlung einzuholen.
Die Empfehlung befreit den Käufer oder Verarbeiter nicht von eigener Prüfung unserer Produkte auf Eignung für den bestimmten Zweck unter Beachtung unserer Verarbeitungshinweise. Empfehlungen unserer Außendienstmitarbeiter, die von unseren schriftlichen Angaben abweichen, sind für uns unbeachtlich. Unsere Verbrauchsangaben beziehen sich auf unsere Erfahrungswerte. Aus einem Mehr- oder Minderverbrauch können keine Ansprüche gegen uns abgeleitet werden.
8. Mängelhaftung, Schadensersatz
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang und vor der Verarbeitung zu untersuchen. Beanstandungen an gelieferter Ware können nur anerkannt werden, wenn uns diese unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Empfang, schriftlich angezeigt werden und uns durch Überlassen einer Probe und der Chargennummer die Möglichkeit einer Nachprüfung geboten wird. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind sofort nach deren Erkennen schriftlich anzuzeigen.
Für mangelhafte Ware liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder erteilen Gutschrift. Nach Verwendung oder Verarbeitung unseres Produktes haften wir für Sachmängel nur, wenn vom Verwender die fachgerechte Verarbeitung unter Einhaltung unserer Verarbeitungsanleitung, der DlN-Normen, insbesondere hinsichtlich der Tauglichkeit des Untergrundes, der VOB und der Regeln des Fachs nach- gewiesen wurde.
Auf Schadensersatz, sei es wegen Lieferung mangelhafter Ware, sei es aus sonstiger Vertragsverletzung oder aus sonsti- gem Rechtsgrund (z.B. Produkthaftung) haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wegen schuld- hafter Verletzung des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Esslingen. Bei Geschäften mit Kaufleuten im Sinne des HGB ist Gerichtsstand für beide Teile Esslingen, auch bei Scheck- und Wechselklagen. Wir können jedoch nach unserer Wahl auch bei dem Gericht klagen, das für den Kunden allgemein zuständig ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts wie des deutschen Internationalen Privatrechts.
Stand: Januar 2002




