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Hochfeste, alkalibeständige AR-Glasfasern zum Beimischen und Verstärken der Spachtelmassen Servoplan S 111, Servoplan Ki 1, Servofix FG, Servoplan RE 330 und Servoalpha AF 1000. In Verbindung mit den Kiesel Armierungsfasern werden die Zug- und Biegezugfestigkeiten sowie die Scher- und Haftzugwerte der o.g. Spachtelmassen erhöht.
Die Armierungsfasern lassen sich sehr leicht einmischen und bilden nach dem Aushärten der Spachtelmasse eine homogene und dreidimensionale Verstärkung. Durch die Zugabe der Kiesel Armierungsfasern werden je nach Einsatzbereich der o.g. Spachtelmassen Rissbildungen auf labilen, kritischen Untergründen minimiert und die Sicherheit auf verlegetechnisch kritischen Untergründen erhöht.
Der Untergrund muss nach VOB Teil C, DIN 18 352, DIN 18 356, DIN 18 365 sowie dem Stand der Technik geprüft und verlegereif sein. Untergründe gemäß aktuellem BEB-Merkblatt "Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen" sowie Merkblatt TKB-8 vorbehandeln.
Die vorgesehene Spachtelmasse entsprechend den technischen Vorgaben klumpenfrei anrühren. Danach den Inhalt eines Beutels Kiesel Armierungsfasern in die angerührte Spachtelmasse homogen einrühren. Nach der Reifezeit der Spachtelmasse diese nochmals aufrühren, und die Masse mit einer Glättkelle/Traufel verarbeiten. Mindestschichtdicke 3 mm, maximal 10 mm auf Holz- und Gussaspahltuntergründen.
Farbe
weißlich-transparent
Basis
Fasertyp AR-Glasfasern gemäß DIN 1259-1
Faserlänge
6-12 mm
Lagerung
bis zu 24 Monate lagerfähig, kühl und trocken lagern
1 Beutel à 250 g auf 25 kg Spachtelmasse
Beschreibung
Artikelnummer
EAN
1 Kunststoffbeutel 250 g
60329
4015705603292
Die vorstehenden Angaben, insbesondere Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte, beruhen auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen. Wegen der unterschiedlichen Materialien und der außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Arbeitsbedingungen empfehlen wir in jedem Falle ausreichende Eigenversuche, um die Eignung unserer Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Verarbeitungszwecke sicherzustellen. Eine Haftung kann weder aus diesen Hinweisen noch einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mit dem Erscheinen dieses Technischen Merkblatts verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit.