Technisches Merkblatt

Das Kiesel Glasgittergelege dient zur Herstellung von armierten, gleichmäßig nicht saugfähigen Verlegeuntergründen für den Auftrag geeigneter Kiesel-Spachtelmassen oder Oberbeläge.

Das Kiesel Glasgittergelege wird in die Epoxidharzgrundierung Okapox GF eingearbeitet und dient nach Erhärtung zur Vermeidung von Übertragungen schädlicher Schwund- und Spannungsrisse aus dem Untergrund. Das Kiesel Glasgittergelege, vollständig eingebunden in Okapox  GF, ist gleichzeitig Grundierungsschicht und Verfestigung im Verbund zum Untergrund. Es dient bei entsprechendem Verbrauch auch als armierte Absperrung gegen aufsteigende Feuchtigkeit.

Der Untergrund muss nach der VOB Teil C, DIN 18 352, DIN 18 356 bzw. 18 365 sowie dem Stand der Technik geprüft und verlegereif sein. Untergründe gemäß  aktuellem BEB-Merkblatt "Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen" sowie dem Merkblatt TKB-8 in der jeweils gültigen Fassung vorbehandeln. In mechanisch hoch belasteten Bereichen muss der Untergrund der späteren Belastung standhalten. 

Zur Ausbildung von Bewegungs- und Anschlussfugen sind zuerst erforderliche Randstreifen sowie eventuelle Anschlagschienen zu befestigen. Das Anbringen von umlaufenden Randstreifen ist darüber hinaus an Durchdringungen , Heizungsrohren, festen Einbauteilen und dergleichen vorab vorzunehmen. Bei Sanierungen auf biegeweichen und schwimmenden Untergründen sind grundsätzlich Randstreifen zu stellen.
Anschließend das Kiesel Glasgittergelege glatt auslegen und mit einer microverzahnten Schere oder einem sogenannten EC-Cutter zuschneiden. Das Kiesel Glasgittergelege soll mindestens 5 cm überlappend ausgelegt sein. Die Überlappung immer in Arbeitsrichtung vornehmen und die Bahnen straffen.

Anmischen der Epoxidharzgrundierung Okapox GF gemäß Verarbeitungsrichtlinien.
Anschließend Okapox GF im Überschuss ausgießen und mit einer kurzen Glättkelle verteilen, und nachdem das Gelege durchtränkt ist scharf abziehen. Pfützen- und Schlaufenbildung vermeiden.
Die Grundierung Okapox GF vollständig erhärten lassen. Gegebenenfalls entstandene Verwerfungen/Schlaufen sind zuvor abzuschleifen bzw. zu fräsen und eventuelle Fehlstellen nachzuarbeiten.
Danach grundieren der so vorliegenden trockenen, festen Oberfläche innerhalb von 48 Stunden mit Okatmos® EG 20, Okatmos® UG 30 oder Okatmos® DSG.
Alternativ kann Okapox GF im Frischzustand mit feuergetrocknetem Quarzsand der Körnung 0,6-1,2 mm im Überschuss abgesandet werden. Nach Erhärtung von Okapox GF ist der überschüssige Quarzsand aufzunehmen. Gegebenenfalls entstandene Verwerfungen/Schlaufen sind zuvor abzuschleifen bzw. abzufräsen und eventuelle Fehlstellen nachzuarbeiten.
Gebäudetrennfugen, welche einzelne Gebäudeteile aus statischen und bauphysikalischen Gründen komplett voneinander trennen, und Fugen zwischen verschiedenen Heizkreisen müssen nach den technischen Regelwerken grundsätzlich bis in den Oberbelag hinein übernommen werden.

Farbe

weiß

Rollenlänge

25 m / 50 m

Rollenbreite

1,03 m ± 1 %

Glühverlust

0,8 %

Wasseraufnahme

< 0,1 %

Erweichungstemperatur

860°C

Feuerbeständigkeit

nicht brennbar

Material

Alumo-Silikatglas, gemäß DIN EN 1259-1

Flächengewicht

ca. 270 g/m²

Rohdichte

2,58 g/cm³

Elastic modulus

ca. 70.000 N/mm²

Zugfestigkeit

ca. 3.500 N/5 cm

Anwendungsgebiet

zur Einbettung

in die Epoxidharzgrundierung Okapox GF

ca. 800-950 g/m² Okapox GF

ca. 300 g/m² Okapox GF zum nachträglichen Abspachteln des Kiesel Glasgittergeleges mit ca. 6 % Kiesel Stellmittel (ca. 20 g/m²)

BeschreibungArtikelnummerEAN
Rollen mit 25 m Länge einzeln verpackt im Karton150624015705150628
Rollen mit 50 m Länge einzeln verpackt im Karton150424015705150420
Palettierung: 20 Rollen à 25 m² / 12 Rollen à 50 m² auf Europalette

Die vorstehenden Angaben, insbesondere Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte, beruhen auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen. Wegen der unterschiedlichen Materialien und der außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Arbeitsbedingungen empfehlen wir in jedem Falle ausreichende Eigenversuche, um die Eignung unserer Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Verarbeitungszwecke sicherzustellen. Eine Haftung kann weder aus diesen Hinweisen noch einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mit dem Erscheinen dieses Technischen Merkblatts verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit.


Stand: 03.03.2023/ag